(Juni 2017)

Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,

in den letzten Wochen ist es durch die letzte Novelle im Tierschutzgesetz zu einer schlimmen Situation gekommen. Ein Gesetz, das illegalen Welpenhandel erschweren sollte, ist leider ein schwerer Schlag für viele Tierschützer: allen Tierschutzorganisationen, die kein Tierheim sind, ist mit Androhung von Strafen bis zu EUR 7.500 das Anbieten von Tieren im Internet praktisch verboten worden!  :-(

Nur mehr mit eine behördlichen Bewilligung zur Haltung von z. B. Katzen ist das Anbieten von Tieren erlaubt. Wir versuchen seit Wochen, diese Bewilligung zu bekommen, allerdings hat die Bezirksverwaltungsbehörde unseren Antrag bisher noch nicht angenommen mit der Begründung, das Land Niederösterreich überlege derzeit aufgrund der neuen Gesetzeslage und der vielen Anfragen eine gemeinsame Vorgehensweise, dieser Prozess sei derzeit noch im Laufen.

Zwar ist uns die Haltung unserer Pflegetiere derzeit laut TSchG §44 Abs 14 erlaubt (Übergangsfrist), aber es ist unklar, wie das ganze ausgehen wird. Bitte beteiligt euch aktiv an der derzeit im Internet laufenden Diskussion und verfolgt die Medienberichte!


Update Juli 2017:

Die Lage ist für uns und viele andere mittlerweile entschärft, das Ministerium für Frauen und Gesundheit hat nähere Informationen dazu auch auf seiner Internetseite veröffentlicht: Tierschutzvereine dürfen Tiere im Internet anbieten, benötigen aber eine behördliche Bewilligung ihrer Haltung(en).

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