Wozu dient die Schutzgebühr?

Die Schutzgebühr sowie der Schutzvertrag dienen zum Schutz des Tieres. Katzen (und andere Tiere) die „gratis“ vergeben werden, fallen oft Tierquälern zum Opfer. Nicht selten, enden sie dann als Schlangenfutter, oder werden zum „scharf machen“ eines Hundes missbraucht. Einige haben es auch auf die „Felle“ abgesehen um die einer Fellindustrie zu verkaufen. Die Aufzählung der unfassbaren Quälerein wäre endlos...

Die weitere Aufgabe der Schutzgebühr liegt darin, wenigstens einen Teil der angefallenen Tierarzt- und Pflegekosten abzudecken. Wir vergeben unsere Notfellchen meist gechippt, tierärztlich untersucht und parasitenbefreit, geimpft- Katzenschnupfen, Katzenseuche, (und Leukose)! Im Regelfall haben sie zumindest die erste Teilimpfung erhalten- je nach Alter und Verweildauer. Außerdem sind sie je nach Alter selbstverständlich kastriert.

Erkrankte oder verletzte Tiere müssen teilweise über längere Zeit hinweg tierärztlich versorgt werden, bevor sie abgegeben werden können, sie nagen besonders am NotFellchen-Konto.

Da wir keine öffentlichen Förderungen oder Unterstützungen erhalten, müssen wir diese Kosten aus den Schutzgebühren und Spenden finanzieren und auch oftmals zusätzlich in unseren privaten Geldbeutel greifen. Daher sind wir zumindest auf eine teilweise Deckung der Kosten angewiesen.

Wie hoch ist die Schutzgebühr?

Oft wird einer Schutzgebühr skeptisch entgegengeblickt, wir möchten jedoch auf eines hinweisen: Würden die nötigen Grundbehandlungen (Chippen, Parasitenbefreiung, Impfungen , tierärztliche Behandlungen, u. U. auch Kastration) vom neuen Besitzer selbst bei einem Tierarzt durchgeführt, würden die Behandlungskosten die Höhe der eingehobenen Schutzgebühr mit Sicherheit übersteigen! Dies bedeutet also: Auch wenn eine Schutzgebühr zunächst vielleicht hoch erscheinen mag, so ist es für den Übernehmer stets günstiger, als wenn er diese Leistungen selbst durchführen lässt.

Die Schutzgebühr für ein NotFellchen beträgt

100,- Euro: parasitenbefreit und bedarfsmäßig tierärztlich untersucht und behandelt - vertragliche Verpflichtung das Tier sobald als möglich auf eigene Kosten impfen zu lassen (mind. Katzenschnupfen/Katzenseuche)

120,- Euro: geimpft (unabhängig ob Erstgeimpft und komplett Grundgeimpft -Katzenschnupfen/Katzenseuche, bzw ob auch zusätzlich Leukose geimpft wurde), tierärztlich untersucht und bei Bedarf behandelt, parsitenbefreit.

140,- Euro: gechipt, geimpft (unabhängig ob Erstgeimpft und komplett Grundgeimpft -Katzenschnupfen/Katzenseuche, bzw ob auch zusätzlich Leukose geimpft wurde), tierärztlich untersucht und bei Bedarf behandelt, parsitenbefreit.

! Bei Interesse an 3 oder mehr Notfellchen melden sie sich bitte gesondert bei uns bzgl der Schutzgebührhöhe, hier wollen wir gerne im Sinne unserer Notfellchen entgegenkommend reagieren.

Außerdem sind sie je nach Alter selbstverständlich kastriert. (Falls dies aufgrund des Kittenalters noch nicht durch unseren TA geschehen ist, verpflichtet sich der neue Besitzer vertragich dies noch vor der Geschlechtsfreife durchführen zu lassen)

Hier finden sie Richtwerte der Kosten der tierärztlichen Behandlungen.

Siehe auch: Ablauf der Vergabe